Erstgespräch telefonisch kostenfrei
Erstbesuch nach telefonischer Bedarfsabklärung pauschal 50,00 €
Mindestzeit/Tag 1,5 Stunden, ab 33,00 €/Stunde + km
Nattheim ab 1 Stunde, optimal mind. 1,5 Stunden
+ Anfahrtspauschale 2,50 €/BesuchEinzelauftrag
Begleitung Arzt, kulturelle Veranstaltung... 35,00 €/Stunde
(inklusive Anfahrt: die Anfahrtszeit wird mit verrechnet)
+ km 0,50 €/km
Samstag, Sonntag und Feiertag 35,00 €/Stunde
und abends ab 19.00 Uhr
Abrechnung erfolgt im 15 Minuten-Takt
Anfahrt in Nattheim pauschal 2,50 €/Anfahrt
Einkaufsfahrten, Ausflüge und Anfahrt + 0,50 €/km
ab Goethestrasse 10
Rechnungsstellung:
Einzelauftrag Fälligkeit sofort
Langzeitbetreuung nach Absprache 1 x monatlich
zu begleichen ohne Abzüge sofort bzw. direkt mit der Pflegekasse bei Verhinderungspflege stundenweise
Wichtig zu Wissen
• Es können Zusatzkosten für den Begleitservice entstehen:
z. B. für Eintritt, Restaurant, Besuch für kulturelle
Veranstaltungen, Unterbringungskosten…
Finanzierung/Steuer
Verhinderungspflege:
• Es besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der Pflegekasse für „stundenweise Verhinderungspflege“ zu stellen, sofern die Vorgaben erfüllt sind. Dann stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse auf Verhinderungspflege stundenweise. Nach Genehmigung wird die Pflegekasse meine Rechnung bis zu 2.418 €/Jahr
Gerne bin ich Ihnen hier behilflich und erkläre die Möglichkeiten und helfe Ihnen auch den Pflegegrad zu beantragen oder eine Erhöhung in die Wege zu leiten!Voraussetzung:Pflegegrad 2 länger als 6 Monate oder nach Erhöhung von Pflegegrad 1 auf eine höhere Stufe wird die Zeit angerechnet!
• Den Entlastungsbeitrag von 125 € kann ich leider nicht abrechnen, da ich als Einzelunternehmerin keine Landeszulassung bekomme!
Hier gibt es k e i n e Ausnahmeregelungen!Selbstzahler: Sie bekommen lt. unserem geführten Protokoll eine monatliche Rechnung und bezahlen diese zeitnah.
• Die Ausgaben können evtl. mit 20 % bei der Steuer
berücksichtigt werden, bitte Steuerberater fragen!
• Diese Aufwendungen sind als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer bis zu 4.000 € im Jahr
absetzbar (§35 Einkommenssteuergesetz).
Hierzu bitte die von mir erhaltenen Rechnungen, sowie Ihre Quittung derÜberweisung (z. B. Durchschlag der Überweisung,
diese gilt als Beleg für Ihre Steuerberechnung) dem
Steuerausgleich beilegen oder dem Steuerberater übergeben.
• Für den Fall, dass Sie als zu pflegende Person keine Steuern zahlen und
die Pflege durch Angehörige organisiert wird, können die Angehörigen von
den Steuervorteilen profitieren. Fragen Sie diesbezüglich Ihren
Steuerberater.